Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Gesetzesinitiative der FDP-Bundestagsfraktion, das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern.

Die FDP-Bundestagsfraktion schlägt im Antrag „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Kultur)“ (Drucksache 16/387) vor, dass das Grundgesetz um einen neuen Artikel 20b mit dem Wortlaut „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ ergänzt wird. In der Gesetzesbegründung wird deutlich gemacht, dass das Staatsziel Kultur vor allem bei Ermessensentscheidungen zu Gunsten der Kultur eine wichtige Argumentationshilfe sein kann. Direkte Ansprüche können aus dem Staatsziel Kultur nicht abgeleitet werden. Da Staatsziele für alle politischen Ebenen gelten, wird die so genannte Kulturhoheit der Länder durch das Staatsiel Kultur nicht verletzt.

Mit dem Gesetzesentwurf wird eine Empfehlung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ aus der letzten Legislaturperiode direkt in gesetzgeberisches Handeln umgesetzt. Die Mitglieder der Enquete-Kommission hatten sich einstimmig für die Verankerung des Staatsziels Kultur in einem neuen Artikel 20b des Grundgesetzes ausgesprochen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Es ist sehr erfreulich, dass die FDP-Bundestagsfraktion mit dem Gesetzesentwurf zur Verankerung des Staatsziel Kultur in die Vorlage gegangen ist. Das Vorhaben ist nun im Deutschen Bundestag. Ich hoffe sehr, dass sich die anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien rasch dem Gesetzesvorschlag der FDP anschließen, so dass die Verankerung des Staatsziels Kultur im Rahmen der anstehenden Föderalismusreform im Grundgesetz verankert werden kann. Diese wäre ein positives Signal für die gesamte Kultur in Deutschland.“

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