Gestern führte der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages ein öffentliches Fachgespräch zum Thema Kulturfinanzierung in den Kommunen durch. Einmal mehr hat besonders der Vertreter des Deutschen Städtetages die Situation der Kulturfinanzierung hauptsächlich rosig geschildert. Es ist deshalb verständlich, dass nach dieser Anhörung die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einer Pressemitteilung die Ergebnisse der Anhörung in dem Satz zusammenfasst: "Die Kulturetats sind nicht zum Steinbruch der Sparmaßnahmen der Städte und Kommunen in Deutschland geworden." Der Berliner Abgeordnete Stefan Liebich (Die Linke) hatte im Laufe der Anhörung noch konkrete Beispiele von massiven Einsparungen bei der Kultur auf der kommunalen Ebene benannt und damit mehr Realitätssinn in die Anhörung gebracht.

Das Ergebnis der Anhörung ist, dass die Vorsitzende des Kulturausschusses, Prof. Monika Grütters, noch einmal im Namen des gesamten Kulturausschusses bestätigt hat, dass das Staatsziel im Grundgesetz verankert werden soll. Außerdem schälte sich aus der Anhörung heraus, dass es eine Bundesaufgabe sein könnte, die interkommunale Zusammenarbeit bei der Kulturfinanzierung durch finanzielle Anreize zu fördern.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Es ist gut, dass sich der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages kontinuierlich über die Entwicklung der Kulturfinanzierung in den Kommunen informiert. Leider wurden zu dieser Anhörung keine Vertreter von Kulturinstitutionen oder Kulturverbänden eingeladen. So konnten die Darstellungen der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände nicht noch einmal im Licht der unmittelbar Betroffenen diskutiert werden. Überaus bedenkenswert ist der Vorschlag, dass der Bund die interkommunale Zusammenarbeit bei der Kulturfinanzierung finanziell unterstützen könnte. Erfreulich ist, dass die Abgeordneten des Kulturausschusses erneut ihren Willen zur Verankerung des Staatziels Kultur im Grundgesetz erklärt haben. Ich bin gespannt, ob in dieser Legislaturperiode dieser Absichtserklärung noch Taten folgen werden."

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