|
|
||
|---|---|---|
|
Der Deutsche Musikrat und die Landesmusikräte stellen die musikpolitisch übergreifenden Organisationen auf Bundes- und Länderebene dar. Der Deutsche Musikrat setzt sich aus dem kulturpolitisch agierenden Deutschen Musikrat e. V. und der gemeinnützigen Projektgesellschaft des Deutschen Musikrats, in der die Projekte gebündelt sind, zusammen. Durch enge Kooperation mit den Landesmusikräten soll gemäß der Länderkompetenz in der Kultur-, Bildungs- und Medienpolitik eine wirkungsvolle Interessenvertretung auf Länderebene unterstützt und, soweit sinnvoll, bundesweit koordiniert werden. |
1 bis 18 von 18 Datensätzen |
» Seite: [1] |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Detailansicht | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 bis 18 von 18 Datensätzen |
» Seite: [1] |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||



