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Die katholische Kirchenmusik ist seit Jahrhunderten – neben den gottesdienstlichen Aspekten – künstlerisch und organisatorisch Teil des Lebens in den Klöstern, an den Domkirchen und in den einzelnen Pfarrkirchen und ihren Gemeinden. Vorläufer für eine "Organisation" der katholischen Kirchenmusik sind in neuerer Zeit besonders seit dem 19. Jahrhundert zu erkennen (Cäcilien-Verein). Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1963) wurden bei den Diözesanleitungen Kirchenmusikämter eingerichtet, die mit den im ACV zusammengeschlossenen Diözesan-Cäcilienverbänden zusammenarbeiten. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Organisation der Kirchenchöre fördernd zu begleiten, liturgisch-kirchenmusikalische Instruktionen weiterzugeben und zu erläutern, für die Fortbildung der haupt- und insbesondere der nebenamtlichen Kirchenmusiker Sorge zu tragen bis hin zur Errichtung von diözesanen Kirchenmusikschulen. Daneben werden auf dem Gebiet der Anstellung und Besoldung der Kirchenmusiker zusammen mit den kirchlichen Arbeitgebern und Dienststellen Regelungen erarbeitet. Als Berufsgruppenvertretung ist der Bundesverband Katholischer Kirchenmusiker in Deutschland zuständig; Fragen der kirchenmusikalischen Ausbildung werden von der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Ausbildungsstätten für katholische Kirchenmusik in Deutschland behandelt. Kirchenmusikalische Verbände sind in der Rubrik „Organisationen des Musiklebens“ unter dem Punkt Verbände, Vereinigungen, Gesellschaften dargestellt. Aus- und Fortbildungsstätten für Kirchenmusiker werden im Kapitel „Musikunterricht, Ausbildung, Fortbildung“ unter dem Punkt Kirchenmusikschulen und -hochschulen und Musikhochschulen aufgeführt. |
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