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Die evangelischen Kirchen sind äußerlich nach Landeskirchen gegliedert, deren Grenzen noch alte politische Strukturen widerspiegeln. Auf landeskirchlicher Ebene gibt es Administrationen mit Zuständigkeitsbereichen und Referaten, u. a. auch für Kirchenmusik, die sich vor allem der Fortbildungsaufgaben (z. B. Literaturkunde, Reflexion der Arbeit) annehmen. Die verschiedenen musikalischen Arbeitsbereiche werden insbesondere durch die kirchenmusikalischen Verbände betreut, u. a. durch den Verband evangelischer Kirchenchöre Deutschlands und den Evangelischen Posaunendienst in Deutschland. Als Berufsgruppenvertretung arbeitet der Verband evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Deutschland; für Ausbildungsfragen ist die Konferenz der Leiter der kirchlichen und der staatlichen Ausbildungsstätten für Kirchenmusik und der Landeskirchenmusikdirektoren in der Evangelischen Kirche in Deutschland zuständig. Kirchenmusikalische Verbände sind in der Rubrik „Organisationen des Musiklebens“ unter dem Punkt Verbände, Vereinigungen, Gesellschaften dargestellt. Aus- und Fortbildungsstätten für Kirchenmusiker werden im Kapitel „Musikunterricht, Ausbildung, Fortbildung“ unter dem Punkt Kirchenmusikschulen und -hochschulen und Musikhochschulen aufgeführt. |
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