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Auf Bundesebene prägen neben der Förderung von Projekten von gesamtstaatlicher Bedeutung auch gesetzliche Regelungen in der Steuer-, Sozial-, Jugend-, Rechts-, Wirtschafts- und Außenpolitik bestimmte für die Entwicklung des Musiklebens bedeutsame Teilbereiche. So gibt es kulturrelevante Regelungen im Einkommenssteuerrecht sowie im Körperschafts-, Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht. Darüber hinaus enthält auch das Vereinsförderungsgesetz für die Vereine im Bereich der Musik, z. B. für die zahlreichen Chöre, Laienorchester und –ensembles, Regelungen zur steuerlichen Förderung und zur Vereinfachung der Besteuerung. Unmittelbar auf die soziale und rechtliche Stellung der Künstler wirken sich das Künstlersozialversicherungsgesetz und das Urheber- und Urhebervertragsrecht aus. Nachfolgend werden die für den Musikbereich wichtigen Entscheidungsgremien in Legislative und Exekutive strukturell und personell aufgezeigt. Nachgeordnete Behörden sind ihrem Aufgabenbereich entsprechend den einzelnen Rubriken zugeordnet. Angaben über die Spitzen der politischen Verwaltungen auf Bundesebene liegen jeweils aktuell z.B. im Taschenbuch des Öffentlichen Lebens und im Fischer Weltalmanach vor. |
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