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Diese Rubrik ist der Darstellung des Dachverbands für das Musikleben in der Bundesrepublik Deutschland gewidmet: Der Deutsche Musikrat und die Landesmusikräte stellen die musikpolitisch übergreifenden Organisationen auf Bundes- und Länderebene dar. Der Deutsche Musikrat setzt sich aus dem kulturpolitisch agierenden Deutschen Musikrat e.V. und der gemeinnützigen Projektgesellschaft des Deutschen Musikrats, in der die Projekte gebündelt sind, zusammen. Durch enge Kooperation mit den Landesmusikräten soll gemäß der Länderkompetenz in der Kultur-, Bildungs- und Medienpolitik eine wirkungsvolle Interessenvertretung auf Länderebene unterstützt und, soweit sinnvoll, bundesweit koordiniert werden. Darüber hinaus gibt es für Teilbereiche des Musiklebens übergeordnete Zusammenschlüsse, z. B. Vereinigungen für den Laienmusikbereich, die i. d. R. ebenfalls im Deutschen Musikrat organisiert sind. Sowohl der Deutsche Musikrat als auch eine Reihe von Fachverbänden gehören wiederum europäischen und internationalen Organisationen an. |
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