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Die Verwertungsgesellschaften nehmen Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte von Komponisten, Textdichtern, Bearbeitern, ausübenden Künstlern, Autoren und Übersetzern von Fachliteratur, musikwissenschaftlichen Verfassern und Herausgebern sowie Verlegern und Tonträgerherstellern wahr. |
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