Der Freistaat stellt gemeinnützigen Kinos, freien Theatern und Festivals sowie Einrichtungen der Soziokultur weiterhin Hilfen für ihre Arbeit unter Corona-Bedingungen zur Verfügung. Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) prüft und bearbeitet die Anträge seit dem Start der Hilfen am 10. Juli. Bisher wurden rund 240.000 Euro bewilligt.

"Wir führen ständig Gespräche mit den Thüringer Kulturverantwortlichen und haben deshalb die Entwicklung unserer Kulturlandschaft fest im Blick“, sagt Tina Beer, Kulturstaatssekretärin in der Staatskanzlei. "Die Nachfrage nach unseren Corona-Hilfen im Bereich der Soziokultur, freien Theater und Festivals werden in den nächsten Wochen voraussichtlich steigen. Im Herbst rechnen wir mit einer zunehmenden Finanzierungslücke, da jetzt wieder viele Veranstaltungen – allerdings mit geringeren Besucherkapazitäten – stattfinden. Bei der GFAW sollten deshalb die betroffenen Einrichtungen ab sofort Anträge mit einer Einnahmen- und Kostenprognose bis Jahresende stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einrichtung bereits in der ersten Förderrunde einen Antrag eingereicht hatte. Die zweite Antragsfrist endet am 15. Oktober.“

Anträge für eine Förderung können bis 15.10.2020 für den Zeitraum 18.07.-31.12.2020 gestellt werden, weitere Informationen sowie Voraussetzungen zum Ablauf des Förderverfahrens stehen bereit auf: www.gfaw-thueringen.de/corona_hilfe_medien_kultur.

Für September bis Dezember hatte die Thüringer Staatskanzlei eine Sonder-Abspielförderung gestartet, womit Kinos weitere finanzielle Unterstützung erhalten können. "So wollen wir helfen, dass Kinos unter den fortdauernden Corona-Einschränkungen als wichtige Kulturorte vor allem im ländlichen Raum erhalten bleiben und dass Filme trotz der Corona-Pandemie Zuschauerinnen und Zuschauer finden“, erklärt Staatssekretär Malte Krückels.

Das Antragsformular und weitere Informationen zur Sonderabspiel-Förderung stehen bereit auf: https://www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/medien/medienwirtschaft-und-standortfoerderung/.