In der am Samstag (13.6.) veröffentlichen Verlängerung der 5. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind weitere Lockerungen für Instrumentalisten zu finden.

Ab dem 15.6.2020 sind Proben und Konzerte auch für Laienorchester möglich. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass grundsätzlich zwischen allen Teilnehmern, also Besuchern und Mitwirkenden ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann; bei Einsatz von Blasinstrumenten ein Mindestabstand von 2 m. Es gibt keine Begrenzung auf eine maximale Mitwirkendenzahl (bisher 10 Musiker).

Bei Konzerten und sonstigen kulturellen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind höchstens 50 Besucher und unter freiem Himmel höchstens 100 Gäste zugelassen.

Eine Maskenpflicht für Mitwirkende (Musiker) gilt nicht, soweit dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung führt oder wenn der Mitwirkende einen festen Platz eingenommen hat und den Mindestabstand einhält.

Nachdem in den letzten Wochen nur Einzelunterricht möglich war, besteht ab 15.6. wieder (mit Ausnahme im Bereich Gesang) die Möglichkeit des Gruppenunterrichts unter den o.g. Abstandsregelungen.

Leider ist Chorgesang im Bereich der Laienmusik derzeit noch unzulässig.

Fazit: Nach und nach öffnen sich die Türen auch für die instrumentale Laienmusik! Umso wichtiger ist, dass sorgsam mit diesen neuen Freiräumen umgegangen wird. Fehlverhalten oder gar Corona-Fälle in den Vereinen wären sowohl für den Betroffenen als auch die Laienmusikszene fatal.

Die komplette Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-334/