Auf heftige Kritik des Deutschen Bühnenvereins stößt das Vorgehen der Berliner Sicherheitsbehörden im Vorfeld der "Idomeneo"-Absetzung durch die Deutsche Oper Berlin. Es ist aus Sicht des Bühnenvereins Aufgabe des Landeskriminalamts, zu beurteilen, ob die von ihm herausgegebenen Gefährdungsanalysen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich machen oder nicht. Diese Entscheidung könne man nicht den betroffenen Theatern, Konzertsälen, Schulen oder Universitäten überlassen. Wenn die Sicherheitshinweise ernst zu nehmen waren, hätten die Sicherheitsbehörden entscheiden müssen, was zu tun gewesen wäre, um die "Idomeneo"-Inszenierung aufführen zu können. Zudem ist der Schutz der Kunstfreiheit Aufgabe des Staates. Dies ist eine Wertentscheidung des Grundgesetzes. Entsprechend haben sich die staatlichen Behörden zu verhalten. Hat sich das Landeskriminalamt in diesem Fall nicht in der Lage gesehen, das Risiko abzuschätzen, ließe das auf erhebliche Schwächen der Beurteilungskompetenz des Landeskriminalamtes schließen. Sollte der Sicherheitshinweis herausgegeben worden sein, um im Falle eines Anschlages die Verantwortung auf die Deutsche Oper abwälzen zu können, wäre dies ein sicherheitspolitischer Skandal. Für politisch völlig inakzeptabel hält es der Bühnenverein, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nun die Sicherheitsanalysen des Landeskriminalamtes Berlin herunterspielt. Der Bühnenverein fordert das Landeskriminalamt auf, die Gefährdungsanalyse nun vollständig zu veröffentlichen.