Die Bundesagentur für Arbeit will über die Hälfte ihrer Künstlerdienste schließen. Bislang werden in neun Künstlerdiensten – in Berlin, Frankfurt/Main, Halle, Hamburg, Hannover, Köln, München, Rostock und Stuttgart - Künstler in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnisse vermittelt. Über die Hälfte dieser Standorte und zwar Frankfurt/Main, Halle, Hannover, Rostock und Stuttgart soll nun geschlossen werden.

Die Künstlerdienste vermitteln Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Orchester, Bands, Musiker; Show, Artistik, Entertainment; Kleindarsteller, Statisten und Komparsen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Künstlerdienste kommen oftmals selbst aus den Branchen und sind daher mit den spezifischen Anforderungen dieses Segments des Kulturarbeitsmarktes bestens vertraut. Die Künstlerdienste wissen um die Anforderungen der Veranstalter ihrer Region und kennen die Qualifikationen der bei ihnen gemeldeten Künstlerinnen und Künstler.

Anlass für die Schließung der Künstlerdienste ist die Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2005. Hier hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass die Künstlerdienste oftmals in selbständige Tätigkeit vermitteln und dass sie besondere Aufwendungen für Künstler übernehmen, die den Arbeitgebern nicht in Rechnung gestellt werden. Zu den besonderen Aufwendungen gehören z.B. die Versendung von Audio- oder Videomaterial zur Vorstellung der Künstler. Ebenso wird kritisiert, dass Mitarbeiter der Künstlerdienste Künstlerinnen und Künstler zu Auftritten begleiten, um sie zu begutachten. Weiter bemängelt der Bundesrechnungshof, dass die Künstlerdienste zumeist in kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt haben. Er schließt daraus, dass die Künstlerdienste daher nicht zum Abbau der Arbeitslosigkeit beitragen.

Der Bundesrechnungshof verkennt bei seiner Betrachtung, dass die kurzzeitige Beschäftigung gerade das Typische an den künstlerischen Berufen ist, die durch die Künstlerdienste vermittelt werden und dass die Übergänge zwischen kurzfristiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit im Kulturbereich teilweise fließend sind. Veranstalter suchen eben nicht für eine längerfristige Beschäftigung einen Künstler, sondern für einen spezifischen Auftritt. Dass die Mitarbeiter der Künstlerdienste sich zuvor vergewissern, dass die von ihnen vermittelten Künstler auch tatsächlich über die geforderten Qualifikationen verfügen, ist eine Selbstverständlichkeit. Dazu gehört, dass sie Künstler bei Auftritten begutachten. Ebenso ist es selbstverständlich, dass sich Veranstalter anhand von Audio- und Videomaterial ein Bild von den Künstlerinnen und Künstlern machen müssen. Die Kosten für dieses Material den Veranstaltern in Rechnung zu stellen, geht an der Realität dieses Arbeitsmarktes vollständig vorbei.

Die Künstlerdienste als Teil der Bundesagentur für Arbeit haben in den 50 Jahren ihres Bestehens eine gute und wichtige Arbeit geleistet. Die beabsichtige Schließung von fünf der neun Standorte des Künstlerdienstes in Deutschland wird dazu führen, dass weniger Künstlerinnen und Künstler in Arbeit vermittelt werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es scheint so, als wollten die Rechnungshöfe das Halali auf den Kulturbereich blasen. Erst war die Stiftung Preußischer Kulturbesitz dran, dann die Staatsgalerie Stuttgart und nun die Künstlerdienste der Bundesagentur für Arbeit. Gemeinsam ist allen Vorschlägen, die von den Rechnungshöfen gemacht werden, dass sie an der Realität des Kulturbereiches vorbeigehen. Es ist vollständiger Unsinn, Teile der Sammlung der Staatsgalerie Stuttgart zu verkaufen, wie es der baden-württembergische Rechnungshof unlängst vorschlug und es ist ebenfalls vollständiger Unsinn, die Arbeit der Künstlerdienste einzuschränken, wie der Bundesrechnungshof es verlangt. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat den Vorschlag zum Ausverkauf der Staatsgalerie Stuttgart zurückgewiesen. Wir fordern die Bundesagentur für Arbeit auf, diesem guten Beispiel zu folgen und die Standorte des Künstlerdienstes in Frankfurt/Main, Halle, Hannover, Rostock und Stuttgart nicht zu schließen.“

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