Angesichts zahlreicher Veranstaltungsabsagen ist die Deutsche Orchestervereinigung um die soziale Absicherung freischaffender Musikerinnen und Musiker besorgt. Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) begrüßt die Forderung des Deutschen Kulturrats zur Einrichtung eines Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler. Bund und Länder müssen unbürokratisch und schnell helfen.

"Die fest angestellten Mitglieder der Konzert- und Theaterorchester sowie der Rundfunkklangkörper sind durch die Lohnfortzahlung in den kommenden Wochen bei Veranstaltungsausfällen relativ gut abgesichert“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. "Den Freischaffenden droht allerdings echte Existenznot.“ Die Absagen von Chor- und Orchesterkonzerten in der Passions- und Osterzeit treffen die Freiberufler völlig unvorbereitet. Den Betroffenen brechen erhebliche Honorareinkünfte weg, die nicht anderweitig kompensiert werden können.

"Wir regen die Ansiedelung des Notfallfonds direkt bei der Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhelmshaven an“, sagt Mertens. "Dort sind alle freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler versichert, auch aus der Sparte Musik. Über die vorhandenen Personen- und Bankdaten könnten Betroffene kurzfristig mit Notfallzahlungen versorgt werden. Auch wäre die KSK in der Lage, die Plausibilität entgangener Honorare zu prüfen. Schon jetzt sollten Freiberufler durch die Coronavirus bedingte Honorarausfälle dokumentieren.“

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