Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist erfreut, dass die Regierungskoalition mit dem Entwurf des "Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz" weitere Verbesserungen für bürgerschaftlich Engagierte umsetzen möchte. Er vermisst allerdings eine konsistente Engagementstrategie der Bundesregierung und kritisiert insbesondere die Begründung des o.g. Gesetzesentwurfs.

Als positiv erachtet der Deutsche Kulturrat im Entwurf des sogenannten Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetzes die geplanten Verbesserungen im Haftungsrecht. Hier ist vorgesehen, die zivilrechtliche Haftung von Vorstandsmitgliedern in Vereinen und Stiftungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu begrenzen. Voraussetzung ist, dass deren Vergütung nicht mehr als 720 Euro im Jahr betragen darf. Die sogenannte Übungsleiterpauschale soll von 2.100 Euro/Jahr auf 2.400 Euro/Jahr angehoben werden. Ebenso soll die Ehrenamtspauschale von 500 Euro/Jahr auf 750 Euro/Jahr erhöht werden. Bürgerschaftlich Engagierte, die eine Zahlung im Rahmen der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale erhalten, brauchen bis zu diesen Summen keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern abführen. Weiter ist zu begrüßen, dass nunmehr die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen oder Stiftungen durch einen Verwaltungsakt erfolgt, wenn ihre Satzung den Vorgaben der Abgabenordnung entspricht. Damit werden die bisherigen vorläufigen Bescheinigungen ersetzt. Positiv ist weiter, dass der Zeitraum der zeitnahen Mittelverwendung um ein Jahr verlängert wurde. Dieses stellt für gemeinnützige Organisationen eine deutliche Verbesserung dar. Ebenso wie die Flexibilisierung der Rücklagenbildung.

Unverständlich ist, dass nur für sportliche Zwecke die Umsatzgrenze für Zweckbetriebe auf 45.000 Euro erhöht werden soll. Umsätze bis zu dieser Summe sollen künftig körperschafts- und gewerbesteuerfrei sein. Die Ungleichbehandlung der Zweckbetriebe von Sportvereinen und Kulturvereinen stößt beim Deutschen Kulturrat auf Unverständnis und er lehnt sie daher ab.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Besonders problematisch ist die im Entwurf des Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetzes genannte Begründung für die Gesetzesinitiative. Dort steht, dass sich die öffentliche Hand wegen der unumgänglichen Haushaltskonsolidierung auf ihre unabweisbar notwendigen Aufgaben konzentrieren muss und daher Anreize für Bürgerschaftliches Engagement schaffen will. Bürgerschaftlich Engagierte werden damit zu Lückenbüßern staatlicher Leistungen degradiert. Dieses widerspricht im Kern dem Bürgerschaftlichen Engagement, das durch ein hohes Maß an Selbstermächtigung und Freiwilligkeit geprägt ist. Bürgerschaftlich Engagierte sollen nicht für mangelnde staatliche Unterstützung einspringen, sondern aktive Partner in der Gestaltung der Gesellschaft sein. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Passus in der Gesetzesbegründung zu streichen."

Die aktuelle Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz finden Sie unter: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=2436&rubrik=4

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