Zum Bericht der Enquete-Kommission Kultur in Deutschland, über den morgen im Bundestag debattiert wird, äußert sich Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, wie folgt: „Der Bericht der Enquete-Kommission Kultur in Deutschland ist ein Füllhorn von Anregungen und Handlungsempfehlungen für alle Entscheidungsträger, die im Bereich Bildung und Kultur Verantwortung tragen. Für die Wirksamkeit der Handlungsempfehlungen wird mitentscheidend sein, dass dieser Bericht Gegenstand der fachlichen und gesellschaftspolitischen Diskussion in Bund, Ländern und Gemeinden wird und nicht in der „Kenntnisnahme-Schublade“ verschwindet. Hierbei sind auch die Wahrnehmung und das Engagement der Kulturverbände und Kulturinstitutionen gefordert. Deutschland braucht auf dem Weg zu einer Wissens- und Kreativgesellschaft ein stärkeres Bewusstsein für den Wert der Kreativität, denn Bewusstsein schafft Ressourcen. Der Deutsche Musikrat begrüßt, dass wesentliche Forderungen aus seinen beiden Berliner Appellen Eingang in den Bericht gefunden haben.

Hervorzuheben ist die Empfehlung der Enquete-Kommission, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Damit wäre in dem Engagement für die Kultur auf Bundesebene eine weitere Berufungsgrundlage gegeben. Vor dem Hintergrund der existenziellen Bedeutung von Kultur für unseren Staat ist die Aufnahme des Staatsziels Kultur längst überfällig.“

Hierzu Dr. Winfried Richter, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Musikschulen: „Aktives Musizieren ist Teil des kulturellen Daseins. Es stellt eine Kommunikationsbasis für den Einzelnen dar, sich mit anderen in einer gemeinsamen Gesellschaft zu verstehen. Aktives Musizieren ist unteilbar mit der Menschenwürde verknüpft.

Der Verband deutscher Musikschulen hat stets auf die gesellschaftliche Bedeutung der Musik und deren integrierende Wirkung aufmerksam gemacht. Der Zugang zum aktiven Musizieren als unmittelbare Kommunikationsform zwischen Individuen muss allen, unabhängig von ihrer sozialen Situation, offen stehen.

Eine grundgesetzliche Verankerung des Kulturauftrages des Staates kann dazu beitragen, dass eine Förderung der Voraussetzungen zur kulturellen Teilhabe als ein Ermessenskriterium verstanden werden muss, das zu beachten ist.

Ungleichbehandlungen von Menschen je nach ihrem Wohnort, an dem die öffentliche Hand bisher mehr oder weniger Bereitschaft zur Förderung von Bildungs- und Kultureinrichtungen wie Musikschulen zeigen darf, würden entfallen und Förderungen von Musikkultur und musikalischer Bildung damit als öffentliche Pflichtaufgabe anerkannt.“

Mehr Informationen zu den Berliner Appellen unter http://www.berliner-appelle.de

Absätze