Die DOV fordert, die Mittel aus der Auflösung des Vermögens früherer DDR-Organisationen in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen vor allem für strukturell unterfinanzierte Orchester und Theater einzusetzen. Hintergrund ist die nun erfolgte gerichtliche Klärung, wem die Zahlung der letzten Tranche der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben zusteht. Die Anstalt verwaltete treuhänderisch das Vermögen der DDR-Parteien und -Organisationen. Insgesamt werden 185 Millionen Euro auf die Länder verteilt.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt soll rund 35 Millionen Euro erhalten. Laut Absprache mit dem Bund müssen damit Kultur oder Wirtschaft gefördert werden.

Mehr Geld brauchen vor allem die Orchester bzw. Musiktheater in Dessau, Schönebeck und Halberstadt. Dort gelten noch immer Haustarife, mit denen die Musiker auf Teile ihres Gehalts verzichten. "Besonders betroffen ist die Staatskapelle Halle“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. Ab Sommer 2018 droht den Musikerinnen und Musikern Personalabbau durch betriebsbedingte Kündigungen. "Angesichts der regionalen und überregionalen Bedeutung der Staatskapelle muss unbedingt vermieden werden, dass statt gegenwärtig über 130 Stellen nur 99 übrig bleiben“, sagt Mertens.

Die Einsparungen früherer Kulturminister sorgen noch heute dafür, dass die Finanzlage der Staatskapelle Halle prekär ist. Die Stadt Halle als Gesellschafterin der Theater und Orchester GmbH ist ebenso gefordert wie das Land Sachsen-Anhalt. "Um eine zukunftsorientierte und künstlerisch vertretbare Lösung zu schaffen, müssen Stadt und Land sich bewegen. Zusätzliche Mittel aus der Vermögensauflösung früherer DDR-Organisationen können sehr gut und zielgerichtet eingesetzt werden."

Sachsen

Trotz Kulturraumgesetz sind mehr als zwei Drittel der Orchester- und Theaterbetriebe in Sachsen nicht auskömmlich finanziert. "Die Mitarbeiter verzichten jedes Jahr auf etwa zwölf Millionen Euro“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. "Das muss ein Ende haben. Die zusätzlichen Mittel aus der Vermögensauflösung früherer DDR-Organisationen sollte die Landesregierung für den Einstieg in eine dauerhaft solide Finanzierung der Orchester und Theater nutzen.“

Mit ihrem regelmäßigen Lohnverzicht leisten die Beschäftigten durch Haustarifverträge teilweise seit Jahrzehnten einen erheblichen Beitrag zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft. Mertens: "Die DOV schlägt vor, sich gemeinsam für den schrittweisen Abbau dieser Schieflage zu engagieren und einen Stufenplan für die Umsetzung zu erarbeiten.“

Thüringen

Dem Landesfinanzministerium zufolge ist noch unklar, wann und wieviel Geld Thüringen erhalten wird. Im Haushaltsentwurf, den das Kabinett verabschiedete, seien jedoch entsprechende Vorkehrungen getroffen. Laut Absprache mit dem Bund müssen die Länder mit den zusätzlichen Mitteln Kultur oder Wirtschaft fördern. Mehr Geld brauchen vor allem die Orchester bzw. Musiktheater in Jena, Altenburg-Gera, Gotha-Eisenach, Saalfeld-Rudolstadt und Greiz-Reichenbach. Dort gelten noch immer Haustarife, mit denen die Musikerinnen und Musiker auf Teile ihres Gehalts verzichten.

"Besonders betroffen sind die Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach und die Vogtland Philharmonie Greiz Reichenbach“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. Die Musikerinnen und Musiker erhalten rund 20 bzw. 30 Prozent weniger als der Flächentarifvertrag vorschreibt. "Beide Orchester haben eine große Bedeutung in ihrer Region. Die DOV kämpft für eine gerechte und faire Entlohnung der Musikerinnen und Musiker“, sagt Mertens. "Zusätzliche Mittel aus der Vermögensauflösung früherer DDR-Organisationen können hier zielgerichtet eingesetzt werden.“

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