Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV), Berufsverband und Gewerkschaft der Berufsmusiker in Deutschland, fordert in einem offenen Brief an die Ministerpräsidenten der Länder den Erhalt der Künstlersozialkasse. Die Ministerpräsidenten sollen im Bundesrat am 19. September 2008 über eine entsprechende Empfehlung abstimmen. Mehrere Bunderatsausschüsse haben bereits einer möglichen Auflösung der Künstlersozialkasse zugestimmt. Bundesweit regt sich hiergegen massiver Widerstand der Künstlerinnen und Künstler sowie ihrer Berufsverbände.

In dem offenen Brief der DOV heißt es u.a.: "Für die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) als Berufsverband und Gewerkschaft der Berufsmusiker in Deutschland ist es nicht hinnehmbar, dass ein bewährtes System der Sozialversicherung, das vielen freiberuflichen Künstlern und Publizisten eine angemessene Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglicht, auf diese Weise zur Disposition gestellt wird. Ohne die Künstlersozialversicherung würden zahlreiche freiberufliche Musiker, die - je nach Auftragslage - nur unregelmäßige und zudem häufig niedrige Einkünfte erzielen, im Krankheitsfall oder auch im Alter in eine prekäre Situation gebracht, da eine anderweitige Absicherung für den betroffenen Personenkreis häufig nicht finanzierbar ist. Es wäre daher ein fatales Signal, wenn die Kulturnation Deutschland, deren wichtigste Ressourcen geistiges Potenzial und Kreativität sind, durch Verschlechterung der sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen ihren einzelnen Kreativschaffenden unüberwindliche Hürde aufbaut.

Es bleibt zu hoffen, dass es sich bei der dem Bundesrat vorgelegten Empfehlung um ein Versehen handelt. Dem Vernehmen nach haben einzelne Länder, deren Vertreter in den Ausschüssen die Empfehlung noch unterstützt hatten, signalisiert, den ursprünglichen Kurs nicht beibehalten zu wollen. Wünschenswert wäre es, wenn alle im Deutschen Bundesrat vertretenen Landesregierungen die Künstlersozialversicherung als wichtige Form der staatlichen Kulturförderung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen würden. Schließlich sind die Länder - was sonst zu jeder Gelegenheit betont wird - die Träger der Kulturhoheit in Deutschland."

Im Folgenden der Text des Offenen Briefs der DOV an die Ministerpräsidenten der Länder:

"Erhaltung der Künstlersozialkasse
Bundesratssitzung am 19. September 2008


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

am 19. September 2009 soll der Deutsche Bundesrat auf Empfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses, des Ausschusses für Frauen und Jugend, des Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Innere Angelegenheiten zum Gesetzentwurf des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes Stellung nehmen. Die genannten Ausschüsse empfehlen dem Deutschen Bundesrat im Zuge dieser Stellungnahme - quasi nebenbei - auch die Abschaffung (oder zumindest unternehmerfreundliche Reformierung) der Künstlersozialkasse voranzutreiben.

Für die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) als Berufsverband und Gewerkschaft der Berufsmusiker in Deutschland ist es nicht hinnehmbar, dass ein bewährtes System der Sozialversicherung, das vielen freiberuflichen Künstlern und Publizisten eine angemessene Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglicht, auf diese Weise zur Disposition gestellt wird. Ohne die Künstlersozialversicherung würden zahlreiche freiberufliche Musiker, die - je nach Auftragslage – nur unregelmäßige und zudem häufig niedrige Einkünfte erzielen, im Krankheitsfall oder auch im Alter in eine prekäre Situation gebracht, da eine anderweitige Absicherung für den betroffenen Personenkreis häufig nicht finanzierbar ist. Es wäre daher ein fatales Signal, wenn die Kulturnation Deutschland, deren wichtigste Ressourcen geistiges Potenzial und Kreativität sind, durch Verschlechterung der sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen ihren einzelnen Kreativschaffenden unüberwindliche Hürden aufbaut.

Erst vor gut einem Jahr wurde aufgrund der Empfehlungen der Enquetekommission „ Kultur in Deutschland“ die Reform der Künstlersozialkasse beschlossen. Diese Reform stellt unter anderem durch regelmäßige Kontrollen sicher, dass die Unternehmen ihrer bereits seit den 1980er Jahren gesetzlich vorgeschriebenen Abgabepflicht an die Sozialkassen auch tatsächlich nachkommen. Insbesondere die rückwirkende Überprüfung über fünf Jahre ermöglicht es, Außenstände auszugleichen und der Sozialversicherung zuzuführen. Wenn nunmehr unter dem Vorwand, bürokratische Hemmnisse für die Unternehmen abbauen zu wollen, gefordert wird, die Reformen rückgängig zu machen, so ist dies augenscheinlich der Versuch, die Tatsache unter den Tisch zu kehren, dass sich manche Unternehmen in der Vergangenheit ihrer Verpflichtung entzogen haben.

Es bleibt zu hoffen, dass es sich bei der dem Bundesrat vorgelegten Empfehlung um ein Versehen handelt. Dem Vernehmen nach haben einzelne Länder, deren Vertreter in den Ausschüssen die Empfehlung noch unterstützt hatten, signalisiert, den ursprünglichen Kurs nicht beibehalten zu wollen. Wünschenswert wäre es, wenn alle im Deutschen Bundesrat vertretenen Landesregierungen die Künstlersozialversicherung als wichtige Form der staatlichen Kulturförderung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen würden. Schließlich sind die Länder - was sonst zu jeder Gelegenheit betont wird - die Träger der Kulturhoheit in Deutschland.

Ich fordere Sie daher eindringlich auf, bei der Abstimmung am 19. September ein klares Bekenntnis zum Fortbestand der Künstlersozialversicherung in ihrer jetzigen Form abzugeben und der Empfehlung der Ausschüsse nicht zu folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Mertens"

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