Angesichts einer grundlegend veränderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen die für den künstlerischen Bereich an den Theatern zuständigen Tarifvertragsparteien vor einer neuen Herausforderung: Die Umdeutung des Status eines gastierenden Künstlers – weg vom Arbeitnehmer, hin zum Selbständigen – schafft neue Probleme. Darauf weist der Präsident der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), Hans Herdlein, in der Oktober-Ausgabe der „bühnengenossenschaft“ hin.

"Nach seiner bisherigen, jahrzehntelangen Rechtsprechung stellte das Bundesarbeitsgericht bei der Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses vom Dienst- oder Werkvertragsverhältnis auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit ab.“ Mit seinem Urteil vom 7. Februar 2007 – 5 AZR 270/06 vollzog der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts zum „Arbeitnehmerstatus bei Gastvertrag“ einen Kurswechsel um 180 Grad. „Die gastierenden Bühnenkünstler werden damit in differenzierender Weise zu Selbständigen erklärt.“ Das Bundesarbeitsgericht erkennt „bei den Aufführungen keine ins Gewicht fallende Weisungsgebundenheit des gastierenden Künstlers“ mehr. Die „neue Selbständigkeit“ macht sie versicherungspflichtig in der Künstlersozialversicherung und befreit sie von der ursprünglich gerade für diesen Personenkreis geschaffenen Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen. Es verschafft damit der Arbeitgeberseite eine betriebswirtschaftliche Kostensenkung, die voll zu Lasten des Ensembletheaters geht. Der GDBA-Präsident kommt zu dem Schluss, dass „die Auswirkungen dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung auf das Regietheater und seine künftig weisungsfrei agierenden Gäste theaterpolitisch ebenso einschneidend sein werden wie die Veränderungen auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts.“