Hamburger Musiklabels können ab dem 8. April 2015 wieder Anträge im Rahmen der Hamburger Labelförderung stellen. Mit der Bereitstellung von Zuschüssen zwischen 3.000 und 10.000 Euro unterstützt die Kulturbehörde Musikveröffentlichungen kleinerer Hamburger Musiklabels.

Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg und zielt darauf ab, Hamburger Musiklabels zu stärken und zu motivieren, weiterhin Musik in Hamburg zu produzieren und zu veröffentlichen. Dies soll sich nicht zuletzt positiv auf die Musikszene auswirken und die Attraktivität Hamburgs als Musikstandort steigern. Es werden konkrete Musikveröffentlichungen, das heißt der Produktionsprozess, wie zum Beispiel die Studio-Aufnahme oder das Marketing und die Promotion der Tonträger gefördert.

Seit 2010 unterstützt die Stadt Veröffentlichungen aus den unterschiedlichsten musikalischen Genres. Um sicherzustellen, dass ausschließlich gut geplante und vielversprechende Vorhaben eine Förderung erhalten, berät ein mit Branchenvertretern besetztes Fachgremium die Behörde bei den Entscheidungen über die Mittelvergabe. Die Bandbreite reicht dabei vom Newcomer-Projekt bis zu Veröffentlichungen gestandener Künstler, wobei namhafte wie auch weniger renommierte Labels Chance auf Förderung haben. Insgesamt wurden bereits über 100 Musikveröffentlichungen unterstützt. Hierfür wurden mehr als 600.000 Euro unmittelbar für Hamburger Musiklabels bereitgestellt.

Im Jahr 2015 erfolgt die Mittelvergabe erneut in zwei Tranchen:
Für die erste Bewerbungsphase können ab dem 8. April Anträge gestellt werden. Die Antragsfrist endet am Dienstag, dem 19. Mai 2015. Die rechtsverbindlich unterschriebenen Anträge müssen bis dahin der Kulturbehörde vorliegen. Die Bewerbungsphase für die zweite Förderrunde läuft vom 1. September bis zum 12. Oktober 2015.

Fragen rund um die Antragstellung werden während der Förderrunden unter Tel.: 0176 / 383 691 05 oder per E-Mail: labelfoerderung@hamburg.de beantwortet. Es können auch Termine für eine persönliche Beratung bzw. Begleitung im Antragsverfahren vereinbart werden.