Anteile der Einnahmen und Ausgaben am Gesamtetat (VdM-Statistiken 2021, 2020 und 2000, Bezugsjahr: Kalendervorjahr)¹

Abbildung: Anteile der Einnahmen und Ausgaben am Gesamtetat
Der Gesamtetat öffentlicher Musikschulen sank im ersten Pandemiejahr nur geringfügig. Dem Rückgang an Einnahmen aus Unterrichts­gebühren stand eine Erhöhung öffentlicher Mittel gegenüber.

Die aktuellen Finanzdaten der öffentlichen Musikschulen wurden in der Verbandsstatistik 2021 veröffentlicht und beruhen auf den Angaben sämtlicher Mitgliedsschulen des VdM für das Kalendervorjahr 2020. Die öffentlichen Musikschulen verfügten demnach zuletzt über einen Gesamtetat von 1.083 Millionen Euro. Im Jahr zuvor waren es 1.090 Millionen Euro .

Als gemeinnützige Einrichtungen müssen die öffentlichen Musikschulen im VdM einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen. Auf der Seite der Einnahmen liegen die größten Anteile am Gesamtetat bei den öffentlichen Mitteln und den Unterrichtsgebühren. Da es 2020 infolge der COVID‑19-Pandemie zu Unterrichtsausfällen kam, wurden im Vergleich zum Vorjahr mit 410,2 Millionen Euro rund 49,3 Millionen Euro weniger Einkünfte aus Unterrichtsgebühren erzielt. Ihr Anteil am Gesamtetat sank auf 37,9 %. Hinzu kam ein Rückgang sonstiger Einnahmen in Höhe von 5,7 Millionen Euro. Um etwa 54,4 Millionen Euro aufgestockt wurden die öffentlichen Mittel: Insgesamt waren es im Kalenderjahr 2020 ca. 631 Millionen Euro. Der Anteil öffentlicher Mittel am Gesamtetat stieg damit auf 58,3 %.

Auf der Ausgabenseite dominieren die Personalkosten für die Lehrkräfte mit einem Anteil von zuletzt 82,4 % am Gesamtetat. 9,2 % des Etats entfielen auf Sachkosten, 7,5 % auf Personalkosten für die Verwaltung.

Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Musikschulen im VdM
Abbildung: Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Musikschulen im VdM
Tabelle
Einnahmen und Ausgaben der Musikschulen im VdM
Tabelle: Einnahmen und Ausgaben der Musikschulen im VdM

Hinweis

Grundlage der Daten ist eine jährliche Vollerhebung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) unter seinen Mitgliedsschulen.

Statistik

Fußnoten

  1. Sämtliche Jahresdaten zu Einnahmen und Ausgaben beziehen sich auf das jeweils vollständige Kalendervorjahr.
  2. Die Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie werden im VdM-Jahresbericht 2021 erstmals erfasst (Finanzdaten des Kalendervorjahres 2020).
  3. Ohne Unterdeckung, Fehlbetrag, Entnahme aus Betriebsmittelreserve, etc.
  4. Ohne Überschuss, Zuführung zur Betriebsmittelreserve, etc.
  5. Stichtag zur Zählung der öffentlichen Musikschulen im VdM ist jeweils der 1. Januar des Folgejahres.
  6. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung und -auswertung für das Jahr 2003 waren die Musikschulen des Landesverbands Berlin nicht Mitglied im Verband deutscher Musikschulen.

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: VdM-Jahresbericht 2021 hrsg. vom Verband deutscher Musikschulen, 2022; sowie: Statistisches Jahrbuch der Musikschulen in Deutschland, hrsg. vom Verband deutscher Musikschulen, diverse Jahrgänge.

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