Als erstes deutsches Bundesland hat Bayern 1978 einen Musikplan herausgegeben, ein umfassendes Entwicklungsprogramm für Musikerziehung, Musikausbildung und Musikpflege. Im Jahr 1989 folgte mit dem 2. Bayerischen Musikplan der Anstoß für die Weiterentwicklung des Musiklebens in den Folgejahren. Im 3. Musikplan reagiert der Freistaat auf neue gesellschaftliche Herausforderungen wie den Wunsch nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, einen steigenden Altersdurchschnitt der Bevölkerung und eine hohe Anzahl von Mitbürgern mit Migrationshintergrund, die u. a. nach neuen differenzierten Antworten im Bildungbereich verlangen.