Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die Bundesregierung mit der Vorlage für ein „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ die im Mai 2001 verabschiedete „EU-Richtlinie“ umsetzen will und dabei die Vorschläge des Kulturrats berücksichtigt hat. Veränderungsbedarf sieht der Verband bezüglich elektronischer Pressespiegel, Vergütungssätzen und Sanktionen. Der Kulturrat weist außerdem darauf hin, dass ein zügiges Verfahren im Interesse der Kulturschaffenden sei.