Der Landesverband der Musikschulen (LVdM) und das Land Rheinland-Pfalz einigen sich auf vertragliche Bedingungen.

Der Landesverband der Musikschulen (LVdM) und das Land Rheinland-Pfalz haben festgelegt, auf welchen Regelungen die Verträge zwischen Musikschulen und Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz beruhen sollen. Die Musikschulen verpflichten sich auf personelle Kontinuität, das Land übernimmt die Bezahlung der Lehrkräfte. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch den konkreten Dienstleistungsvertrag.

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