Der Internationale Aeolus Bläserwettbewerb vom 8. bis 13. September 2020 findet nicht statt. Schweren Herzens und nach sorgfältiger Prüfung aller Möglichkeiten musste sich die Leitung entscheiden, die diesjährige Ausgabe abzusagen und den Wettbewerb in den Fächern Horn, Klarinette und Saxophon auf das Jahr 2022 zu verschieben.

Die weltweite Ausbreitung von Covid-19 lässt keine sinnvolle, vor allem aber keine faire Durchführung des Wettbewerbs mehr zu. Ob Anfang September die Reisemöglichkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Jurymitglieder gewährleistet wären, ist völlig ungewiss - angesichts der Internationalität dieses Wettbewerbs mit Teilnehmern aus unzähligen Ländern von vier Kontinenten jedoch unbedingte Voraussetzung.

Bis zuletzt hatten sich die Wettbewerbsleitung und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf, in deren Räumen die ersten drei Runden des Wettbewerbs ausgetragen werden, mit allen Kräften bemüht, den Wettbewerb trotz der Corona-Pandemie durchzuführen. Letztlich ausschlaggebend für die schwere Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt, den Wettbewerb für dieses Jahr abzusagen, war die Tatsache, dass die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs unter der Maßgabe der derzeit geltenden Hygienebestimmungen nicht gesichert werden kann.

"Wir sind sehr traurig, dass wir diese Entscheidung treffen mussten.", sagt Sieghardt Rometsch, Initiator des Wettbewerbs. ,,Aber die zahlreichen Unwägbarkeiten, die im Hinblick auf die Durchführbarkeit im September 2020 bestehen, sowie die immens hohen Hürden, die wegen der derzeit geltenden Hygieneverordnungen überwunden werden müssen, haben uns keine andere Wahl gelassen als diese Entscheidung schweren Herzens so zu treffen."

Verschiebung der Fächerkombination auf 2022

Die Fächerkombination des diesjährigen Wettbewerbs (Horn, Klarinette, Saxophon) wird auf die 17. Ausgabe des Wettbewerbs vom 06. bis 11. September 2022 verschoben. Die diesjährigen Bewerberinnen und Bewerber können, sich dann wieder anmelden, auch wenn sie bis dahin die für 2020 geltende Altersgrenze schon überschritten haben - eine einmalige, der außerordentlichen Situation geschuldete Kulanzregelung.