Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags hatte gestern zur Öffentlichen Anhörung zum Staatsziel Kultur eingeladen.
 
„Der Staat schützt und fördert die Kultur“ soll, so hat es schon die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ am 01. Juni 2005, vorgeschlagen, in einem eigenen Art. 20b im Grundgesetz verankert werden. Dieser Beschluss wurde von den Mitgliedern der Enquete-Kommission einstimmig getroffen, d.h. auch von den Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und den von der CDU/CSU benannten sachverständigen Mitglieder.

Der Deutsche Kulturrat unterstützt diese Formulierung und hat sie sich zu eigen gemacht. Sie ist offen genug, um der Vielfalt und der stetigen Weiterentwicklung kultureller Ausdrucksformen ebenso Rechnung zu tragen wie dem Schutz des kulturellen Erbes.

Auch die ehemalige Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hat der Frankfurter Allgemeine Zeitung vor zwei Jahren, auf die Frage "Glauben Sie, dass sich an der Wahrnehmung von Kultur etwas ändert, wenn sie als Staatsziel im Grundgesetz steht?" geantwortet: "Ja. ... Ich glaube, dass ein Staatsziel Kultur ... sehr hilfreich wäre, weil es das Bewusstsein für die Bedeutung der Kultur für unser Gemeinwesen schärft. Wir sollten uns der Debatte stellen, welch hohen Wert es hätte, wenn der simple Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ endlich im Grundgesetz stünde. Das wäre ein echtes Bekenntnis zu den Kräften, die unsere Demokratie lebendig halten".

In der gestrigen Anhörung haben sich die Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker der Union von dieser Position leider verabschiedet.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, appellierte in der Anhörung an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, noch einmal in sich zu gehen und die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz noch in dieser Wahlperiode zu unterstützen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die FDP und die Linke haben ihre Unterstützung in der Anhörung signalisiert. Nur die Union sagt nein zum Staatsziel Kultur. An der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das ist die Befürchtung, könnte die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz jetzt scheitern.

Damit das Staatsziel Kultur im Grundgesetz aufgenommen werden kann, bedarf einer Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten im Deutschen Bundestag und von zwei Dritteln der Länder im Bundesrat. Das bedeutet konkret, dass ohne eine Unterstützung von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Staatsziel Kultur in dieser Wahlperiode nicht in das Grundgesetz aufgenommen werden kann.

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