Mit dem 15. Deutschen Musikautor*innenpreis ehrt die GEMA im kommenden Jahr in zehn Preiskategorien Musikautorinnen und Musikautoren für ihre herausragenden Kompositionen und Textdichtungen.

  • Komposition Dance/Electro (Sparte U)
  • Komposition Hip-Hop (Sparte U)
  • Komposition Orchester und Stimmen (Sparte E)
  • Komposition Percussion (Sparte E)
  • Komposition Schlager (Sparte U)
  • Text Kinderlied (Sparte U)
  • Text Rock/Pop (Sparte U)
  • Nachwuchspreis (Sparte U und Sparte E)
  • Lebenswerk (Sparte E)
  • Erfolgreichstes Werk

Bis zum 15. August 2023 können alle rund 90.000 Mitglieder der GEMA Nominierungsvor-schläge über das Online-Formular einreichen: www.gema.de/nominierungen

Autor*innen werden von Autor*innen geehrt: Eine siebenköpfige Fachjury, bestehend aus er-fahrenen Komponist*innen und Textdichter*innen, wählt aus den eingereichten Vorschlägen die Nominierten und Preisträger*innen für den 15. Deutschen Musikautor*innenpreis. Die Jury wird jährlich von der Akademie Deutscher Musikautor*innen ernannt. Die Preisträgerin oder der Preisträger in der Kategorie „Erfolgreichstes Werk“ wird nicht von der Jury, sondern durch die GfK Entertainment ermittelt.

Alle Einreichungsmodalitäten sowie Informationen rund um den Deutschen Musikautor*in-nenpreis finden Sie unter www.musikautorinnenpreis.de

Über den Deutschen Musikautor*innenpreis

Der Deutsche Musikautor*innenpreis wurde 2009 von der GEMA ins Leben gerufen, um die in der GEMA versammelten Komponist*innen und Textdichter*innen der deutschen Musikbranche für ihre herausragenden Leistungen zu würdigen. Unter dem Motto „Autor*innen ehren Autor*innen“ rückt die GEMA Musikschaffende in den Vordergrund, die oftmals nicht auf der Bühne stehen. Alle Preisträ-ger*innen sowie Nominierte werden als Mitglieder in die Akademie Deutscher Musikautor*innen (ADMA) aufgenommen. Die Fachjury wird jährlich neu von der ADMA gewählt. Weitere Informationen unter www.musikautorinnenpreis.de und www.adma.de.

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