Wer in Schleswig-Holstein Fördermittel für kulturelle Aktivitäten beantragt, der muss schon länger versichern, „sich gegen jedwede Diskriminierung und Ausgrenzung sowie gegen jede Form von Antisemitismus“ zu stellen. Kulturministerin Karin Prien betonte heute (9. Januar) in Kiel: „Das ist bei uns im Norden bereits seit dem Sommer vergangenen Jahres Rechtslage und geübte Praxis. Ich freue mich sehr, dass unser Beispiel Schule macht und nun auch andernorts wie etwa in Berlin oder in der Stadt Kiel diese Idee aufgegriffen wird.“ Kultur leiste seit jeher einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und Gestaltung einer liberalen, demokratischen Gesellschaft. „Diesen Gedanken gilt es gerade in Zeiten von wachsendem Populismus und Antisemitismus zu stützen. Darum haben wir unsere Förderrichtlinie an diesem Punkt noch einmal präzisiert.“

In der seit dem 1. Juni 2023 geltenden „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kulturprojekten“ heißt es in der Präambel: „Das Land fördert Vorhaben in allen künstlerischen Sparten, der kulturellen Weiterbildung und den interkulturellen Dialog. Ziel ist es, für möglichst offene, gleichberechtigte, diskriminierungs- und barrierefreie Zugänge zu kulturellen Angeboten in Schleswig-Holstein zu sorgen.“

Es werden ausdrücklich nur noch Projekte gefördert, die sich zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen und sich gegen jedwede Diskriminierung und Ausgrenzung stellen und jede Form von Antisemitismus ablehnen. Eine entsprechende Erklärung der Antragstellenden auf Grundlage der IHRA-Definition* wird in dem Antragsformular explizit eingefordert.

*IHRA: International Holocaust-Remembrance Alliance