Die Stadt Köln will die freie Kulturszene in der Corona-Pandemie mit Sondermaßnahmen unterstützen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 4. Februar 2021, diese neuen Maßnahmen mit einer Gesamtlaufzeit vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 beschlossen.

"Ziel der neuen Corona-Sondermaßnahmen ist es, Kunst und Kultur in der Stadt wieder erlebbarer zu machen und Kultureinrichtungen bei der Durchführung ihrer Kulturprogramme unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie weiter zu unterstützen“, so Kölns Kulturdezernentin Susanne Laugwitz-Aulbach. Der Maßnahmenkatalog soll, wie auch in 2020, sowohl geförderte als auch nicht vom Kulturamt geförderte Kulturveranstalter im Blick haben und dazu beitragen, deren Liquidität zu sichern.

"Mit den umfangreichen Corona-Sondermaßnahmen unterstützt die Stadt Köln Kulturschaffende dabei, ihre Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Epidemie fortzusetzen. Die Kultur-Info-Stelle Corona unterstützt mit einem Informations- und Beratungsangebot“, so Kulturamtsleiterin Barbara Foerster. Die Corona-bedingte Förderstruktur sieht sechs Sondermaßnahmen vor. Eine davon ist die von Seiten des Kulturamtes zur Verfügung gestellte Kultur-Info-Stelle Corona. Diese informiert in telefonischen täglichen Sprechstunden und in Newslettern Kulturschaffende der freien Szene über Sondermaßnahmen, Bundes- und Landesförderungen und über städtische Corona-Regelungen.

Der bisherige Notfallfond Programm B wird abgelöst durch die Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe. Ziel ist die Vereinfachung und Anpassung an die tatsächlichen Bedarfe freier Kulturbetriebe und eingetragener Kulturvereine. Die Fördersumme ist auf einen Betrag von maximal 50.000 Euro begrenzt. Die Förderung dient zur Kompensation der Corona-bedingt eintretenden finanziellen Unterdeckung Kölner Veranstalter. Sie sollen die Antragstellenden in die Lage versetzen, ihre künstlerische und kulturelle Arbeit wieder aufzunehmen, ohne erneut in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Für Spielstätten, Produktionen und Veranstalter ist ein Corona-Zwischennutzungsfonds als Hilfsmaßnahme geplant. Die Ausschreibung richtet sich an Spielstätten, die künstlerischen Produktionen, Ensembles oder Veranstaltern für Präsentationen, Konzerte, Aufführungen, Proben oder Workshops eine Zwischennutzung ihrer Spielstätte kostenfrei und spielfertig zur Verfügung stellen. Ziel ist es, Spielstätten mit größeren Veranstaltungsorten darin zu fördern, ihre Räumlichkeiten für kleinere Venues und freie Veranstalter und Gruppen & Ensembles zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Instrument soll Kulturschaffenden trotz Corona-Beschränkungen ein breiteres Auftritts-Angebot geboten werden. Der Rat beauftragte die Verwaltung gestern mit der weiteren Ausgestaltung der Maßnahme zusammen mit einem städtischen Konzept zur Förderung des Open Air-Angebots.

Weiter stellt das Kulturamt einen Corona-Aufstockungsfonds für Betriebskostenzuschüsse und den Lärmschutzfonds mit besonderer Konzentration auf Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen zur Verfügung. Die Kommunikation der Kulturverwaltung mit der Zielgruppe der Betriebskostenzuschussempfängerinnen und -empfänger wurde bereits gestartet. In der regulären Projektförderung wird es eine Weiterführung einer Corona-bedingten Flexibilisierung der Bewilligungsauflagen geben.

Insgesamt stellt die Stadtverwaltung Köln 2,52 Millionen Euro für die Umsetzung der neuen Sondermaßnahmen 2021 bereit.