In Ihrem Schreiben vom 26. März 2020 an die Kulturverbände und kulturellen Institutionen zu möglichen Kulturförderungen im Zuge des Corona-Pandemie dankte Staatssekretärin Tina Beer diesen für die vielen kreativen Ideen, die derzeit entwickelt und umgesetzt würden. Durch die Arbeit der Thüringer Kulturschaffenden werde das kulturelle Leben auch in dieser besonderen Situation aufrechterhalten, weiterentwickelt oder sogar neu erfunden. "Obwohl viele Kulturakteure selbst von Einnahme- und Verdienstausfällen betroffen sind, machen sie unter anderem mit ihren zahlreichen digitalen Angeboten anderen Mut, stiften Sinn und geben Hoffnung in einer Zeit der Unsicherheit. Die Kulturschaffenden sind der Anker, der so vielen Menschen gerade jetzt Halt gibt. Dafür gebührt ihnen mein großer Respekt und aufrichtiger Dank. Die Thüringer Landesregierung wird alles in ihrer Möglichkeit stehende tun, um den Kulturschaffenden für ihren wichtigen Beitrag die notwendige finanzielle Sicherheit zu geben“, versicherte die Staatssekretärin.

Sie weist auf folgende aktualisierte Regelungen zur Unterstützung der Kulturschaffenden hin:
"Mit einem ‚Hilfspaket Thüringen‘ gewährt der Freistaat ab sofort Billigkeitsleistungen zur Bewältigung oder Minderung von finanziellen Notlagen infolge von Schäden, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie 2020 entstanden sind. Dies betrifft alle im Haupterwerb tätigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie alle im Haupterwerb tätigen Angehörigen freier Berufe und der Kreativwirtschaft, soweit sie die Bedingungen erfüllen. Damit sind Soforthilfen ab 5.000 Euro für Solounternehmer im Bereich der kreativen, künstlerischen und unterhaltenden Tätigkeiten erfasst.

Der Bund wird am Freitag, den 27. März 2020, eine ‚Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige‘ auf den Weg bringen. Nach derzeitigem Stand soll die Bundesförderung über die Länder geregelt werden. Es wird demnach keine ‚zusätzliche Bundesförderung‘ geben. Die im Soforthilfeprogramm des Landes ausgewiesenen Einmalzahlungen für die Unternehmen von unter zehn Mitarbeitenden werden nach Verabschiedung des Bundesprogramms voraussichtlich aber angehoben. Erfreulicherweise sieht der Bund nach derzeitiger Planung in diesem Programm auch eingetragene Vereine als antragsberechtigt vor. Dies würde es beispielsweise auch vereinsgetragenen Theatern und Museen ermöglichen, eine Förderung zu beantragen. Sollte es darüber hinaus Personen oder Institutionen geben, die bislang in keinem Programm berücksichtigt sind, werden wir uns als Land bemühen, diese Lücke zu schließen.“

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Unter dem nachfolgenden Link stellen wir einen Frage-und-Antworten-Katalog zur Verfügung. Wir werden versuchen, neue Informationen an dieser Stelle anzupassen. Auf Grund der dynamischen Nachrichtenlage bitten wir Sie, auch weitere offizielle Informationskanäle im Blick zu behalten.
https://corona.thueringen.de/wirtschaft/informationen-fuer-einzelunternehmer-und-kulturschaffende