Seit dem 15. Januar 2018 können qualifizierte Projektträger wieder öffentliche Fördermittel für ihr Projekt zum 250. Geburtstag Ludwig van Beethovens im Jahr 2020 beantragen.

Christian Lorenz, künstlerischer Geschäftsführer der Beethoven Jubiläums Gesellschaft: "Beethoven war als Komponist ein Erneuerer, der die Tür zur Moderne aufgestoßen hat. Er ist ein Vorreiter für die Freiheit des Individuums und für eine pluralistische Gesellschaft. Beethoven ist kein verstaubter Klassiker – seine Musik und seine Botschaften sind hochaktuell. So freuen wir uns auf unterschiedlichste Projekte aus den Bereichen Musik, Kunst, Bildung und Gesellschaft, die neue Perspektiven auf Beethoven ermöglichen und 2020 zu einem Beethoven-Entdeckerjahr für uns alle werden lassen.“

Die Beethoven Jubiläums Gesellschaft ist für die Auswahl der Projekte und die Vergabe der Fördermittel zuständig. Die Auswahlkriterien für eine Förderung umfassen die Punkte Innovation, Breitenwirkung, Ansprache neuer Zielgruppen, künstlerische Exzellenz, Strahlkraft, Nachhaltigkeit, Vernetzung und kulturelle Bildung. Die Leitthemen für das Beethoven-Jubiläum lauten "Bonner Bürger“, "Tonkünstler“, "Humanist“, "Visionär“ und "Naturfreund“.

Interessierte Institutionen finden auf der Website bthvn2020.de umfangreiche Informationen zu ihrem Förderantrag und werden gebeten, sich vor Antragstellung an die dort genannten Ansprechpartner zur Antragsberatung zu wenden. In einer ersten Förderrunde wurden Ende vergangenen Jahres bereits 2,3 Millionen Euro an 12 Projekte vergeben. Welche Projekte in der zweiten Förderrunde bewilligt werden, wird Mitte Juli 2018 feststehen.

Die Beethoven Jubiläums-Gesellschaft wird von der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen, der Beethovenstadt Bonn sowie dem Rhein-Sieg-Kreis getragen.

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