Der Deutsche Musikrat fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Zusatzangebote und die Abrufmöglichkeiten von Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet nicht zu beschränken. Am 12. Juni 2008 wollen die Ministerpräsidenten abschließend über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten, der in seinem Entwurf die Entwicklungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich einschränken würde.

Dazu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Bei der aktuellen Diskussion um die Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden vor allem die Interessen der Nutzer außer Acht gelassen, die schnell und unkompliziert auf passgenaue Informationen zurückgreifen wollen. Dies würde ihnen durch die geplante Begrenzung des Online-Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erschwert bzw. verwehrt. Der Aufbau digitaler Archive und der Ausbau sendungsbezogener Online-Aktivitäten ist mehr und mehr eine conditio sine qua non, um gerade auch junge Menschen zu erreichen. Die Zeiten, in denen man mit dem Transistorradio an den Baggersee gefahren ist, sind vorbei. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die Möglichkeit haben, sich dem veränderten Mediennutzungsverhalten anzupassen und seine Inhalte der Generation iPod zur Verfügung zu stellen. Eine Einschränkung würde auch die Erfüllung des Rundfunkauftrages gefährden, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Gegensatz zu den privaten Sendern hat. Zudem gibt es keine verfassungsrechtliche Grundlage für ein Konkurrenzverbot im Medienbereich. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss es daher ermöglicht werden, seine audiovisuellen Medien durch Texte und Bilder zu unterstützen und die Errungenschaften des digitalen Zeitalters vollständig nutzen zu können.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Teil der Medien- und Kulturlandschaft ist eine wesentliche Säule unseres kulturellen Lebens und damit der Kulturellen Vielfalt. Der Deutsche Musikrat appelliert daher an die verantwortlichen Ministerpräsidenten auch im Hinblick auf die Umsetzung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken.“

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