Für die am 15. September 2020 in Kraft tretende 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gilt ein umfassendes Hygienekonzept für die professionelle Musik, die Amateurmusik und den außerschulischen Musikunterricht.

Das Konzept wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem Landesmusikrat und seinen Mitgliedsverbänden und dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur entwickelt.

Das Konzept finden Sie hier zum Download.

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