Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV), Berufsverband der über 13.000 Profimusiker in Deutschland, fordert die Aufnahme der Staatszielbestimmung „Kultur“ in das Grundgesetz. Damit soll eine offizielle Anerkennung der Kultur im Vergleich mit anderen Staatszielen, wie z.B. dem Tierschutz, erreicht werden

Voraussichtlich am 11. Dezember 2006 wird sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages in einer Anhörung mit der Verankerung der Staatsziele Sport und Kultur im Grundgesetz befassen. Angesichts der Bedeutung von Kultur für individuelle Charakterbildung und damit für das Funktionieren des staatlichen Gemeinwesens hält die DOV diesen Schritt für unerlässlich. Sie fordert deshalb die Aufnahme des Staatsziels „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ in das Grundgesetz, so wie dies von der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ in ihrem Zwischenbericht vom 1. Juni 2005 bereits angemahnt wurde.

„Eine Aufnahme der Kultur als Staatsziel wird nicht automatisch mehr Geld für die Kultur bringen. Die Verankerung der Kultur im Grundgesetz ist ein wichtiges psychologisches und gesellschaftspolitisches Signal. Das wird allgemein verstanden werden. Dadurch wird das Verständnis für die Kultur und die ausübenden Künstlerinnen und Künstler gestärkt“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der DOV.

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