Heute findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zur Verankerung des Staatsziels Kultur sowie des Staatsziels Sport im Grundgesetz statt.

Bereits in den Jahren 1981–1983 hatte eine vom Bundesministerium des Innern und des Bundesministeriums der Justiz eingesetzte Sachverständigenkommission „Staatszielbestimmungen / Gesetzgebungsaufträge“, die Frage nach einem Staatsziel Kultur im Grundgesetz eingehend untersucht. Sie hat sich mehrheitlich für die Aufnahme einer Staatszielbestimmung, die gleichermaßen kulturelle und natürliche Lebensgrundlagen schützt, ausgesprochen. Auch im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 und in der Gemeinsamen Verfassungskommission im Jahr 1992 spielte das Staatsziel Kultur eine bedeutende Rolle. Im Sommer 2005 hat die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages sich einstimmig, also über alle Parteigrenzen hinweg, für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz ausgesprochen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann sagt: „Seit fast 25 Jahren werden die Argumente für oder gegen ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz hin und her gewendet. Bei der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss wiederholen die Sachverständigen nochmals ihre längst schon bekannten Standpunkte. Die große Koalition soll endlich aufhören sich hinter Expertenanhörungen zu verstecken und Farbe bekennen. Wollen CDU/CSU und SPD das Staatsziel Kultur ins Grundgesetz aufnehmen oder nicht? Die Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat hätten sie allemal. Da auch weite Teile der Opposition ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz wollen, liegt es nun an den Regierungsfraktionen endlich zu handeln und einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Also, weiter den Kopf in den Sand stecken, gilt nicht!“

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