Abbildung: Diskussionsteilnehmer
Pressekonferenz „Handlungsbedarf bei den öffentlichen Berliner Musikschulen“ am 11. März 2024 im Deutschen Chorzentrum  
Foto:  Landesmusikrat Berlin

Seit langem fordert der Landesmusikrat Berlin die schrittweise Erhöhung des Anteils der festangestellten Musikschullehrer:innen an den öffentlichen Berliner Musikschulen mit dem Ziel 80 % Festanstellungen sowie ein Gesetz zur Förderung der öffentlichen Berliner Musikschulen. Auch die aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik haben diese Forderungen aufgegriffen, sie sind ein Ziel der Koalition.

Durch ein Urteil des Bundessozialgerichts, welches für die Tätigkeit von Musikschullehrkräften grundsätzlich eine Sozialversicherungspflicht feststellt, also eine Festanstellung aller Musikschullehrkräfte nahelegt, erhält die Thematik neue Brisanz. Die Kombination mit der aktuell schwierigen Haushaltslage vieler Bezirke führt in einigen Musikschulen dazu, dass wegen der Rechtsunsicherheit kein Abschluss von neuen Honorarverträgen für Musikschullehrkräfte erfolgt, keine neuen Schüler:innen mehr aufgenommen werden. Veranstaltungen bis hin zu Schülervorspielen werden gestrichen, Wartelisten in den Bezirken wachsen ins Unendliche. Es drohen sogar Kündigungen von Schülerverträgen, also die Verringerung des Angebots der Musikschulen. Im Rahmen einer Pressekonferenz machte der Landesmusikrat heute auf die brisante Lage aufmerksam.

Hella Dunger-Löper, Präsidentin des Landesmusikrats Berlin e.V.: „Seit 2016 konnte der Anteil der festangestellten Lehrkräfte an den Öffentlichen Berliner Musikschulen schrittweise erhöht werden, von zunächst nur 7 % auf aktuell 23 %. Im Bundesvergleich ist das eine eher schleichende Entwicklung. Das „Herrenberg-Urteil“ hat in vielen anderen Städten dazu geführt, dass auf Festanstellung umgestellt wurde. Berlin sollte sich dieser Entwicklung anschließen und sie auch im geplanten Musikschulgesetz absichern.“

Chris Berghäuser, Vorsitzender des Musikschulbündnis Berlin e.V., Vorsitzender des Berliner Musikschulbeirats: „Seit 2010 ist die Zahl der Menschen, die in Berlin leben, arbeiten oder aufwachsen um eine halbe Million angestiegen. Die öffentliche Versorgung im Bereich der kulturellen und speziell der musikalischen Bildung stagniert oder ist rückläufig, obwohl das angestrebte Versorgungsziel von 12 Stunden Instrumental- bzw. Vokalausbildung pro Woche je 1.000 Einwohner über alle Bezirke bei Weitem nicht erreicht wurde.

Lange Wartelisten und eine unterschiedliche Ausstattung der bezirklichen Musikschulen mit Schülerplätzen im Verhältnis zur Einwohnerzahl, die von einem zum anderen Bezirk um mehr als das Doppelte differieren kann, grenzen jedoch tausende Kinder, Jugendliche und Familie aus. Ein öffentliches Bildungssystem muss verlässlich und für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Wohnort gleichberechtigt erreichbar und nutzbar sein.

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche musikalische Bildung ist ein hoch qualifiziertes Team an Lehrkräften vor Ort, die fachübergreifend die Kinder und Jugendlichen individuell fördern und sie bei ihrer musikalischen und persönlichen Entwicklung begleiten.“

Claudia Wanner, Pressesprecherin des Verbands deutscher Musikschulen e.V.: „Der Verband deutscher Musikschulen fordert schon seit vielen Jahren, den Anteil angestellter Lehrkräfte kontinuierlich zu erhöhen, um die Qualität der öffentlichen Musikschulen zu gewährleisten. Das Bundessozialgericht und daraufhin auch die Spitzenorganisationen der Sozialversicherer haben ihre Kriterien für die betrieblichen Eingliederung von Honorarkräften deutlich geschärft, so dass Honorarverträge für Musikschullehrkräfte in der Regel nun nicht mehr möglich sind. Die Musikschule würde nach außen hin ansonsten lediglich als Musikvermittlungsagentur erscheinen und das Kernverständnisses von Musikschule als öffentliche Bildungseinrichtung würde damit verloren gehen. Damit Berlin seinem gesetzlichen Auftrag gerecht werden kann, Musikschulen als Bildungseinrichtungen mit chancengleichem Zugang zum Musikunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Berlin zu unterhalten, ist es dringend erforderlich, dass der große Anteil an Honorarlehrkräften an den Musikschulen angestellt wird.“

Franz-Michael Deimling, Sprecher der Elternvertretungen und Fördervereine der Berliner Musikschulen: "In Berlin ist erfreulicherweise Musikschule als Pflichtaufgabe im Schulgesetz verankert - damit spielt Berlin als einziges Bundesland mit gesetzlicher Musikschulpflichtaufgabe eine Vorreiterrolle.

Allerdings besteht schon jetzt an den 12 bezirklichen Berliner Musikschulen ein Wartelistenstau von teilweise 2.000 Schülerinnen und Schülern pro Musikschule, die auf einen Unterrichtsplatz warten. Hinzu kommt die sehr unterschiedliche Versorgungsdichte in den einzelnen Bezirken. Neu sind jetzt Aufnahmestopps und Überlegungen zur Kündigung einzelner Verträge mit den Eltern, da die Bezirke durch unzureichende Mittelzuweisungen ihr bisheriges Musikschulangebot nicht mehr aufrechterhalten können.

Verschärft wird das Ganze aktuell durch die Folgen des BSG-Urteils vom 28.6.2022, das für Musikschulen nur noch einen Einsatz von angestellten Lehrkräften zulässt, also weitere Finanzmittel zur rechtssicheren Umsetzung des Urteils erfordert.

Wir haben als Elternvertretungen und Fördervereine der bezirklichen Berliner Musikschulen die Befürchtung, dass durch verzögerte Entscheidungen des Berliner Senats ein großer Schaden für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen entsteht.

Wir fordern seitens des Berliner Senats jetzt ein zügiges Handeln zur dauerhaften Bestandssicherung der bezirklichen Berliner Musikschulen!"

Andreas Köhn, ver.di-Gewerkschaftssekretär, AG Kunst und Kultur: „Die deutliche Mehrheit der Musikschullehrkräfte an den Öffentlichen Musikschulen möchte fest angestellt werden. Das liegt unter anderem daran, dass sie aktuell zwei Mal jährlich darum bangen müssen, ob ihre Verträge verlängert werden. Bei über 80 % liegt die Rentenerwartung bei 800 €. Altersarmut ist damit für freiberufliche Lehrkräfte die Regel. Für die meisten der arbeitnehmerähnlichen Musikpädagog:innen mit Hochschulabschluss ist dieser Beruf ihre Vollzeitbeschäftigung und kein Nebenerwerb.“

Landesmusikrat Berlin

Der Landesmusikrat Berlin e.V. setzt sich für die Institutionen und Verbände ein, die das Berliner Musikleben prägen. Er vertritt und koordiniert die musikpolitischen Interessen seiner Mitglieder und berät den Senat und die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus. In eigenen Projekten wirkt der Landesmusikrat selbst in die Kulturlandschaft Berlin hinein. Dabei nimmt er besonders den musikalischen Nachwuchs in den Blick.

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