unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung ist besorgt über eine akute Bestandsgefährdung von Musikschulen und ihrer Honorarlehrkräfte in Deutschland. Hintergrund hierfür ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG). Nach dem BSG-Urteil dürfen Honorarkräfte an Musikschulen faktisch nicht mehr als Selbstständige beschäftigt werden. Sie gelten in der Regel als „scheinselbstständig“ und müssen daher fest angestellt werden. Hierfür müssen die Musikschulen jedoch die vollen Sozialabgaben zahlen. Teilweise werden mehr als 50 Prozent des Musikschulunterrichts von Honorarkräften erteilt.

„Im Grundsatz begrüßen wir als Verband, wenn mehr selbstständige Musikerinnen und Honorarlehrkräfte fest angestellt werden, weil sie damit langfristig stabile Rentenansprüche aufbauen“, sagt unisono-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Jedoch herrscht gegenwärtig bundesweit bei vielen Honorarkräften blanke Existenzangst. Die meisten von ihnen müssen befürchten, dass Musikschulen sie überhaupt nicht mehr beschäftigen. Denn bislang haben nur wenige Kommunen bzw. Bundesländer das BSG-Urteil konsequent umgesetzt und die Zuschüsse für Musikschulen erhöht. Ohne diese Erhöhungen müssen Musikschulen ihre Angebote drastisch reduzieren auf wenige fest angestellte Kräfte beschränken.“

Mertens abschließend: „Flächendeckende Entlassungen von Honorarkräften müssen durch baldige Übernahmen in Festanstellungen vermieden werden. Wenn unsere reichhaltige Musiklandschaft, auch in Bezug auf den Nachwuchs für Berufsensembles, nicht dauerhaft Schaden nehmen soll, dann müssen Länder und Kommunen kurzfristig für eine bessere finanzielle Ausstattung von Musikschulen sorgen.“

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