Das Europäische Parlament hat im Sinne der Kultur- und Kreativschaffenden Europas abgestimmt. Mit 348 zu 247 Stimmen wurde die "Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt" in Straßburg verabschiedet. Der VUT befürwortet dieses Ergebnis. Geschäftsführer Jörg Heidemann: "Großartig! Wir danken den Europaparlamentarier_innen für dieses klare Signal. Die Richtlinie schafft endlich ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Plattformen, Nutzer_innen und Kreativen: Mehr Verantwortung für die Plattformen, Rechtssicherheit für private User_innen und vor allem eine gestärkte Stellung der Künstler_innen."

Die Richtlinie wurde zuvor in einem mehrjährigen Prozess und unter Anhörung verschiedener Interessengruppen ausgearbeitet, von zahlreichen europäischen Instanzen befürwortet und nun final dem Europaparlament zur Abstimmung vorgelegt. Damit einher ging eine heftige Debatte vor allem in der deutschen Öffentlichkeit. Nun haben alle EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetze umzusetzen. "Wir werden die Umsetzung in nationales Recht eng begleiten. Essentiell ist nun, dass es keine nationalen Alleingänge gibt, sondern die deutsche Gesetzgebung der Intention der Vereinheitlichung auf europäischer Ebene gerecht wird“, erläutert Heidemann.

Die Regelungen gelten ab Frühjahr 2021 mit Erlass der nationalen Gesetze verbindlich. Unter bestimmten Umständen gelten sie auch ohne oder vor der Umsetzung durch die Nationalstaaten, beispielsweise dürfen Gerichte die Regelungen in bestimmten Fällen schon ab Geltung der Richtlinie ergänzend zur Entscheidung von Gerichtsverfahren heranziehen.

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