DMV-Präsident Dr. Axel Sikorski stellt zum Ergebnis der Trilogverhandlungen fest: "Wenn auch aus Sicht der Rechteinhaber nicht alle Ziele erreicht worden sind, hoffen wir dennoch, dass der erzielte Kompromiss bei einer erneuten Abstimmung im EU-Parlament Bestand haben wird. Es wird höchste Zeit, dass die Urheber endlich eine rechtliche Grundlage für eine faire Vergütung der Nutzung ihrer Werke auf den großen Plattformen bekommen.“

Mit dem Abschluss der Trilogverhandlungen zu der EU-Urheberrechtsnovelle haben sich EU-Parlament, EU-Rat und die EU-Kommission auf einen Kompromiss geeinigt. Nun muss diese Richtlinie noch die Hürden des EU-Rats und des EU-Parlaments überspringen.

Beides scheint bis Ende März 2019 möglich, obwohl gerade die Geschichte dieser EU-Richtlinie zeigt, dass man vor Überraschungen nie sicher sein kann. Das erreichte Ergebnis in den Trilogverhandlungen ist ebenso wie die gesamte Richtlinie politisch höchst umstritten. Trotz der Zugeständnisse, die im Rahmen der Verhandlungen gemacht wurden, begrüßt der DMV als Vertreter der deutschen Musikverleger das vorläufige Ergebnis.

Die politischen Diskussionen werden dann in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht weitergehen.

Die schnelle Verabschiedung der Richtlinie ist auch gerade für Verlage, sowohl im Musik- als auch im Buchbereich, von großer Bedeutung. Denn neben dem viel diskutierten Artikel 13 wurde auch Artikel 12 der Richtlinie angenommen, der die Beteiligung der Verlage an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen, die von den Verwertungsgesellschaften ausgeschüttet werden, regelt. Tritt die Richtlinie und damit auch Artikel 12 in Kraft, liegt damit die rechtliche Grundlage für eine gesetzliche Regelung im deutschen Recht vor, die ausdrücklich im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.

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