Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fühlt sich durch die heute stattgefundene öffentliche Anhörung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ zur Künstlersozialversicherung in seiner Auffassung bestätigt, dass es zur Künstlersozialkasse keine Alternative gibt.

Alle befragten Künstler- und Verwerterverbände haben sich für den Erhalt der Künstlersozialkasse ausgesprochen. Ebenfalls fühlt sich der Deutsche Kulturrat in seiner Auffassung bestätigt, dass bei der Erfassung der Verwerter, die eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen haben, besonders außerhalb des klassischen Kultur- und Medienbereiches, erhebliche Lücken bestehen. Selbst die Vertreter der angehörten Kulturwirtschaftsverbände sahen diese erheblichen Lücken.

Die Verwerter von künstlerischen und publizistischen Leistungen, also z.B. Galerien, Verlage und Theater, aber auch alle Unternehmen außerhalb des Kulturbereichs, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen 30% der Beiträge zur Künstlersozialversicherung als Verwerterabgabe tragen. Die Versicherten, d.h. die Künstler und Publizisten, zahlen 50% in die Künstlersozialkasse und der Bund die restlichen 20%.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, erklärte nach der Anhörung: „Die Bundesregierung ist nach den eindeutigen Aussagen in der heutigen Anhörung aufgefordert, umgehend Maßnahmen einzuleiten, damit die Lücken bei der Erfassung der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen geschlossen werden können. Damit könnte erreicht werden, dass die Verwerterabgabe, die zum 01.01.2005 auf 5,8% ansteigen wird, in den nächsten Jahren wieder sinken könnte. Darüber hinaus müssen mittelfristig Modelle zur Stärkung der Künstlersozialversicherung entwickelt werden. Der Deutschen Kulturrat wird voraussichtlich noch in diesem Jahr dazu Vorschläge vorlegen.“

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