Die für das Jahr 2005 von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Künstlersozialabgabe stößt bei den abgabepflichtigen Unternehmen und beim Bühnenverein auf heftige Kritik. Die Künstlersozialabgabe soll von 4,3 auf 5,8 Prozent der Entgelte für freiberuflich erstellte künstlerische oder publizistische Werke erhöht werden. Noch 1999 betrug der – damals noch getrennte - Hebesatz für die darstellende Kunst 1 Prozent und für den Bereich Musik 1,6 Prozent. Die Erhöhungen der letzten Jahre entsprechen also einer Steigerung von 350 bis 500 Prozent.

Der Bühnenverein fordert insbesondere von der zuständigen Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, zu den für die einzelnen Bereiche getrennten Hebesätzen zurückzukehren. Besonders kritisch beurteilt der Bühnenverein zusammen mit anderen Abgabepflichtigen die Forderung des Deutschen Kulturrats, die Künstlersozialkasse zu verselbstständigen. Eine solche Verselbstständigung wäre mit weiteren Kostensteigerungen verbunden, die nicht zu bezahlen und daher auch nicht zu verantworten sind.