Kulturstaatsminister Bernd Neumann führte kürzlich im Bundeskanzleramt mit dem Vorstand der GEMA ein Gespräch über ein zukunftsfähiges Urheberrecht in der Musiklandschaft. Dabei ging es vor allem um die weitere Anpassung des Urheberrechts an die modernen Technologien und neuen Medien, insbesondere an die Möglichkeiten, die das Internet bietet. Hintergrund des Treffens war der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft.

Von den Vertretern der GEMA wurde besonders begrüßt, dass es Staatsminister Bernd Neumann gelungen ist, die im Vorentwurf enthaltene Bagatellklausel aus dem Gesetzentwurf des Kabinetts zu streichen. Dies wäre ein völlig falsches Signal gewesen. Die GEMA übte Kritik an der Kopplung der Höhe der Pauschalabgabe an den Endgerätepreis und der 5%-Deckelung. Bernd Neumann: "Über die 5%-Deckelung wird im weiteren parlamentarischen Verfahren sicherlich noch diskutiert werden." Des weiteren wurden die Entwicklungen zum Recht der Verwertungsgesellschaften auf europäischer und internationaler Ebene erörtert. Der Kulturstaatsminister und die beiden GEMA-Vorstandsmitglieder waren sich darüber einig, dass die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften keine übliche Dienstleistung ist, die einem freien Wettbewerb unterliegen kann. Die Verwertungsgesellschaften verwalten die Lizenzgebühren, die den Kreativen aufgrund des Urheberrechts zustehen. Dabei handeln sie treuhänderisch für die Urheber, um diesen die Verwirklichung und Wahrnehmung ihrer Rechte auch in der Praxis zu ermöglichen.

Die GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - ist die wirtschaftlich bedeutendste, älteste und bekannteste Verwertungsgesellschaft in Deutschland. Sie verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Nutzungsrechte der Musikschaffenden. Zur Verwirklichung und Wahrnehmung der Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und anderen Kreativen im Musikbereich ist sie Ansprechpartner in Fragen des Lizenzerwerbs für die Nutzer. Mit den Bestimmungen des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes, auf dessen Grundlage die GEMA agiert, hat der deutsche Gesetzgeber Urhebern wie Nutzern ein Instrument an die Hand gegeben, das geeignet ist, zwischen den Interessen der schöpferischen Menschen und den Nutzern ihrer Werke einen fairen Ausgleich zu schaffen.

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