Mit gemischten Gefühlen sehen die deutschen Musikverleger den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetz-entwurf zum 2. Korb der Urheberrechtsnovelle. Obwohl der Wegfall der so genannten Bagatellklausel für alle Urheber eine gute Nachricht sei, gebe es aber noch erheblichen Diskussionsbedarf bis zur Verabschiedung im Bundestag.

Die Präsidentin des Deutschen Musikverleger-Verbandes e.V. (DMV), Dagmar Sikorski, begrüßte den Wegfall der so genannten Bagatellklausel: „Ausdrücklich bedanken möchten wir uns bei Kulturstaatsminister Bernd Neumann, der durch sein Auftreten auf der diesjährigen MIDEM in Cannes sich auf die Seite der Urheber gestellt und sich gegen die ursprünglich vorgesehene Bagatellklausel ausgesprochen hat.“ In den Dank schließen die deutschen Musikverleger auch den CDU Bundestagsabgeordneten Steffen Kampeter ein, der sich in dieser Frage ebenfalls vehement und engagiert für die Interessen der Urheber eingesetzt habe.

Nicht akzeptabel für den DMV ist dagegen im Gesetzentwurf eine deutliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Pauschalvergütung. „Eine Deckelung der Vergütungsabgabe auf Kopiergeräte wird dazu führen, dass in Zukunft die Höhe der Vergütungen deutlich sinken wird. Aufgabe des Urheberrechts ist es aber, den Kreativen eine angemessene Vergütung zu gewähren. Dass dies bereits seit Jahren nicht der Fall ist, hat die Bundesregierung in ihren Vergütungsberichten selbst festgestellt. Mit der geplanten Neuregelung zu Lasten der Urheber werden einseitig die Interessen der Hardware-Industrie berücksichtigt. Aufgabe des Urheberrechts ist es jedoch, den Schutz des geistigen Eigentums sicherzustellen“, erklärte die DMV-Präsidentin.

Außerdem vermisst der DMV in dem Gesetzentwurf eine Regelung, die beim digitalen Mitschneiden von Radiosendungen die Zulässigkeit der Privatkopie einschränkt.

„Der DMV will im nunmehr beginnenden parlamentarischen Verfahren seine Sachargumente erneut einbringen“, kündigte Dagmar Sikorski an.

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