In Gesprächen zwischen dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und dem Deutschen Bühnenverein wurde Übereinkunft über nachfolgend aufgeführte Grundzüge der Orchesterstrukturreform in Rheinland-Pfalz erzielt. An den Gesprächen haben die Orchestervertreter bzw. der Betriebsrat teilgenommen.

Auf dieser Grundlage sollen die notwendigen Vereinbarungen durch den Aufsichtsrat der Staatstheater Mainz GmbH, die Städte Mainz und Koblenz sowie die Tarifvertragsparteien (Deutscher Bühnenverein, DOV) möglichst schnell umgesetzt werden.

1a) Ab 2006 wird die Zahl der im Haushaltsplan ausgebrachten Planstellen der Orchester auf in Mainz 66, Koblenz 66 und Ludwigshafen 80 Stellen festgelegt. Die Möglichkeit, weitere Musikerinnen und Musiker zu beschäftigen und die gegenwärtige Vergütungseingruppierung der Orchester bleiben unberührt.

1b) Ab dem Jahr 2006 werden für die Personalausgaben der Musikerinnen und Musiker vom Land bzw. von den Trägern insgesamt Finanzmittel für die Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz in Höhe von 5,38 Mio. Euro, für das Staatsorchester Rheinische Philharmonie und das Philharmonische Orchester der Staatstheater GmbH in Mainz jeweils in Höhe von 3,45 Mio.Euro zur Verfügung gestellt. Die zwischen den Tarifparteien bis 2006 vereinbarten Änderungen der tariflichen Vergütungen werden berücksichtigt. Betriebsbedingte Kündigungen sollen bis zum Erreichen der Einsparungen durch einvernehmliche Lösungen ausgeschlossen sein; dies ist auch tarifvertraglich abzusichern.

2. Sofern ab 2006 die festen Personalkosten der Orchester (Ziff. 1b) höher sind als der sich aus Punkt 1 ergebende rechnerische Betrag, wird die Differenz zunächst ausgeglichen durch die Reduzierung des Urlaubsgeldes und bei weiterem Bedarf durch die Reduzierung der Sonderzuwendung (sog. Weihnachtsgeld) und gegebenenfalls der Zulagen.

3. Kosteneinsparungen, die vor 2006 durch Personalreduktionen (Wechsel in den Schul- oder Hochschuldienst, Vorruhestand, Verrentung etc.) entstehen, werden einer Stiftung zur Kapitalbildung für das jeweilige Orchester zugeführt. Für jedes Orchester wird umgehend, spätestens bis zum 31. Dezember 2004, eine Stiftung errichtet, sofern eine solche noch nicht besteht.

4. Nach 2006 können über die Zahlen gem. Ziffer 1b hinaus zusätzliche Musikerinnen und Musiker beschäftigt werden, wenn deren Finanzierung durch Stiftungserträge oder anderweitige finanzielle Mittel gesichert ist.

5. Beschäftigung in Teilzeitarbeit wird gegenüber den bisherigen Regelungen des TVK sowohl bezüglich der Personenzahl als auch bezüglich des prozentualen Umfangs zumindest auf alle mehrfach besetzten Instrumente erweitert. Dies ist durch entsprechende Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien zu ermöglichen.

6. Die Musikerinnen und Musiker, deren Dienstlimit noch nicht erreicht ist, können unter Anrechnung von Diensten in ihren Stammorchestern als Aushilfen in den anderen Landesbetrieben eingesetzt werden. Dies wird durch Vereinbarung zwischen den TV-Parteien ermöglicht.

7. Jedes der drei Orchester kann darüber hinaus eine entsprechende Vereinbarung mit einem externen Orchester abschließen. Die Tarifvertragsparteien schließen entsprechende Vereinbarungen ab. Die tarifvertragliche Eingruppierung des externen Orchesters darf dadurch nicht tangiert werden.

8. Es ist beabsichtigt, ab 2006 das Budget für die Orchester unter Berücksichtigung der zu erwartenden Tarifsteigerungen für jeweils drei Jahre festzulegen.

9. Für den Landesbetrieb Staatsorchester Mainz gelten die vorstehend getroffenen Regelungen bereits ab der Spielzeit 2005/06.

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